Voraussetzung für die Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule ist ein mittlerer Schulabschluss sowie die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule. Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit.

Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule ist gegeben

  • bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums

    oder
     

  • bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss

 
 
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